Schwarzarbeit im Handwerk bringt viel Ärger
Schwarzarbeit bringt den Unternehmen im Handwerk eine Menge Ärger. Firmen und Mitarbeiter, die so arbeiten, sind nicht nur eine Gefahr für die hohe Anerkennung des Handwerks. Sie riskieren ein hartes Durchgreifen des Zolls und in der Folge empfindliche Strafen.
Der Steuerbetrug kommt jedoch auch häufig vom Kunden … Aussagen wie: „Ich brauche keine Rechnung“ sind oft zu hören. dies ist jedoch eine klare Aufforderung zum Steuerbetrug. Wenn sich ein Handwerker darauf einlässt, fallen weder Umsatz-, Gewerbe- noch Einkommenssteuer an.
Strafen auch für Kunden
Sind Kunden Mitwisser, verlieren auch sie ihre Rechte. Denn nicht selten kommt eine Verlockung zum Verstoß gegen Finanz-, Sozial- und Arbeitsrecht von der Seite des Kunden. Darauf weist die Expertenseite für Arbeitsrecht www.anwaltarbeitsrecht.com hin. Die müssen dann aber auch die Konsequenzen tragen, wenn der Deal auffliegt.
So erklärte der Bundesgerichtshof einen Werkvertrag zwischen einem Kunden und seinem Nachbarn für vollkommen nichtig (Az.: VII ZR 6/13). Der Kunde wollte seine Hausauffahrt ohne Rechnung für 1.800 Euro pflastern lassen. Die Mängelansprüche, die er wegen Pfusch später geltend machen wollte, schmetterte das Gericht aufgrund von Schwarzarbeit ab.
Legale Beschäftigung hat Regeln
Um Mitarbeiter legal zu beschäftigen, müssen diese vom Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten. Hier sind alle wichtigen Punkte des Arbeitsverhältnisses aufgeführt.
Dazu gehören neben der Beschreibung der Beschäftigung die wöchentliche Arbeitszeit, der dafür zu zahlende Lohn, Urlaub sowie die Kündigungsfrist. Eine Arbeitserlaubnis brauchen Ausländer, die nicht aus einem Land der EU kommen.
In vielen Branchen am Bau gibt es einen Mindestlohn. Werden Mitarbeiter etwa als Gebäudereiniger, Gerüstbauer, Dachdecker, Elektrohandwerk, Maler, Steinmetze oder Lackierer beschäftigt, muss das Unternehmen tariflich festgelegte Mindestlöhne zahlen.
Außerdem muss der Arbeitgeber alle Beschäftigungszeiten nachweisen. Die Belege müssen zwei Jahre aufbewahrt werden.
Bei den Sozialabgaben arbeiten viele Firmen mit Tricks, um Geld zu sparen. Von dem Dreh, einen oder mehrere Arbeitnehmer über einen Werkvertrag als Selbstständige arbeiten zu lassen, wird dringend abgeraten.
Diesen Trick kennen die Prüfer der Sozialversicherung ausgezeichnet und richten ein besonderes Augenmerk darauf. Kommt Scheinselbständigkeit ans Licht, droht dem Unternehmen die Nachzahlung aller Sozialabgaben.
Auch der Arbeitnehmeranteil gehört dazu. Am besten ist es deshalb, den Arbeitnehmer sofort bei der Sozialversicherung anzumelden.