Elektroprüfung nach BGV A3
Was wird gemacht?
Kaum ein Mensch kommt gegenwärtig noch ohne irgendein elektrisch betriebenes Gerät aus. Doch es ist nicht nur der Lichtschalter, der Fernseher oder die Unterhaltungselektronik, die uns brummend und blinkend im Alltag begegnen – gerade auch in der Arbeitswelt kann fast keine Firma mehr auf elektrisch betriebene Arbeitsmittel oder Werkzeuge verzichten! Damit hier beim Umgang mit PC, Drucker, Scanner, Fax, Bohrmaschine, Presslufthammer, Kaffeevollautomat oder Wasserkocher die Sicherheit für alle Mitarbeiter gewährleistet ist, muss der Arbeitgeber die regelmäßige Elektroprüfung nach BGV A3 durchführen lassen.
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der technischen Regeln für Betriebssicherheit „Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftiger Anlagen“ (TRBS) und der Unfallverhütungsvorschrift für „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) sind alle Anlagen und Betriebsmittel der Firma von einer ausgebildeten Elektrofachkraft auf Ihre Funktion und Sicherheit hin zu überprüfen. Bei der Elektroprüfung nach BGV A3 werden alle sogenannten ortsveränderlichen Arbeitsmittel unter die Lupe genommen. In welchen Abständen und in welchem Umfang verschiedene ortsveränderliche Geräte des Unternehmens nach BGV A3 geprüft werden müssen, hat der Arbeitgeber bereits vorab im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.