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Berührungsschutz

DIN VDE 0100 Teil 410 – Schutz gegen gefährliche Körperströme

Der Berührungsschutz soll den Schutz von Personen gegen Berühren unter Spannung stehender oder sich bewegender Teile gewährleisten. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind in Abhängigkeit der Art des Berührungsschutzes gekennzeichnet. Die Schutzart macht den Grad der Anforderung an den Berührungsschutz deutlich. Das Kurzzeichen, das den Grad des Schutzes erkennen lässt, besteht aus den Kennbuchstaben IP und den daran angeführten Kennziffern (z.B.: IP 23). Die erste Kennziffer stellt den Grad des Berührungsschutzes das (im Beispiel die 2).

Die Bedeutung der Schutzgrade für den Berührungsschutz:

0 = kein besondere Schutz

1 = kein Schutz gegen absichtlichen Zugang; Fernhalten großer Körperflächen

2 = Fernhalten von Fingern oder vergleichbaren Gegenständen

3 = Fernhalten von Werkzeugen, Drähten Dicke > 2,5 mm

4 = Fernhalten von Werkzeugen, Drähten Dicke > 1 mm

5 = Vollständiger Berührungsschutz

Die 1. Kennziffer kennzeichnet neben dem Berührungsschutz gleichzeitig den Fremdkörperschutz.

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