Die elektrotechnisch unterwiesene Person gilt als ausreichend qualifiziert, wenn sie
- über die übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßen Handeln sowie
- über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen, eingewiesen bzw. angelernt worden ist.
Das bedeutet, die Anforderungen an die Elektrotechnisch unterwiesene Person sind nicht so hoch, wie bei der Elektrofachkraft. Es werden nur Kenntnisse für die ihr übertragenen Aufgaben vorausgesetzt.