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Freischalten

Im Rahmen des Herstellens und Sicherstellens des spannungsfreien Zustandes von elektrischen Anlagen vor Arbeitsbeginn und Freigabe zur Arbeit sind Sicherheitsmaßnahmen nach den 5 Sicherheitsregeln durchzuführen. Eine der Regeln ist das „Freischalten“. Da Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausschließlich im spannungsfreien Zustand verrichtet werden dürfen, müssen diese freigeschaltet werden. Damit ist das allpolige Trennen sämtlicher aktiven Leiter von der Stromversorgung gemeint. Dies geschieht mittels Sicherungen, Fehlerstromschutzeinrichtungen oder abschließbarer Hauptschalter.

Wichtig ist die Forderung, dass gegen Wiedereinschalten zu sichern ist:

Siehe dazu die 5 Sicherheitsregeln

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