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Mindestausstattung

In Wohngebäude werden Art und Umfang der Mindestausstattung elektrischer Anlagen festgelegt (DIN 18015)

Der Geltungsbereich der Norm erstreckt sich auf Elektroinstallationen in Wohnungen mit Kommunikationstechnik. Er bezieht neben konventionellen Anlagen auch solche mit Gebäudesystemtechnik ein. Alle Anforderungen gelten gleichermaßen für die Planung neuer Anlagen als auch für die Umplanung von bestehenden Elektroinstallationen.

Die im Teil 2 festgelegten Mindestanforderungen für elektrische Anlagen in Wohngebäuden sind die Grundlage für die RAL-RG 678:

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