Website-Icon Clevere Elektroinstallation und Haustechnik

Nullung

Bis 1983 gebräuchliche Bezeichnung für eine Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren, bei der die leitende Verbindung von Körpern mit dem Nullleiter oder mit einem damit verbundenen Schutzleiter im Falle eines Isolationsfehlers (vollkommender Körperschluss) eine Abschaltung durch Überstrom-Schutzeinrichtungen bewirkt. Die „Nullung“ definiert eine Schutzmaßnahme, mit der Personenschäden vermieden werden sollen, wenn elektrische Leiter indirekt berührt werden. Die Nullung wird im Allgemeinen vorgenommen, indem das berührbare und elektrisch leitfähige Gehäuse mit einem Schutzleiter verbunden wird. Anstelle der Bezeichnung „Nullung“ wird heute die international einheitliche Bezeichnung TN-System mit Überstrom-Schutzeinrichtung gegen gefährliche Körperströme verwendet.

Die mobile Version verlassen