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Schutzerdung

Gemäß NIN und DIN VDE wird die Schutzerdung wie folgt definiert: „Erdung eines Punktes eines Netzes, eines Betriebsmittels, einer Anlage zu Zwecken elektrischer Sicherheit. In der ÖVE wird die Schutzerdung als Maßnahme des Fehlerschutzes definiert, bei die Anlagenteile, welche es zu schützen gilt, mit einem geeigneten Erder verbunden sind.

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