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Rauchmelderpflicht

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Rauchmelderpflicht – Jetzt Rauchmelder installieren!

In Deutschland brennt es rund 240.000 Mal im Jahr. Defekte Kabel, schmorende Elektrogeräte wie Waschmaschinen und Elektroherd, Elektronik wie Receiver, Akku-Ladestationen, Trafos, aber auch eingeschaltete Bügeleisen sind häufig die Ursachen für Brände. Tausende Verletzte und über 500 Tote im Jahr sind die Folge. Oft ersticken die Leute an den Rauchgasen im Schlaf. Darum ist in den meisten Bundesländern der Einsatz von Rauchmelder* zur Pflicht geworden.

 

Ist der Einsatz von Rauchmelder Pflicht?

In fast allen Bundesländern gibt es mittlerweile eine Rauchmelderpflicht für Privatwohnungen. In Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es bisher noch keine Rauchmelderpflicht, jedoch wird sich dies sicherlich auch dort bald ändern. Die Rauchmelderpflicht ist in den einzelnen Landesbauordnungen geregelt. Bei Bestandswohnungen wird oft eine Übergangsfrist für den Einbau gewährt, in Baden-Württemberg und Hessen zum Beispiel läuft diese Frist noch 2015 aus.

Die Vorschriften sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel sind die Haus- und Wohnungseigentümer für die Einsatzpflicht von Rauchmelder verantwortlich. Für die Betriebsbereitschaft ist jedoch nicht immer der Wohnungseigentümer verantwortlich. In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist der Mieter für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder* verantwortlich, sofern dies der Eigentümer nicht freiwillig übernimmt.

Eine staatliche Kontrolle der Rauchmelderpflicht findet bisher nicht statt. Für die Installation sind meist die Eigentümer verantwortlich. Es sollten sich jedoch Vermieter und Mieter über die aktuellen Vorschriften für den Einsatz und die Betriebsbereitschaft informieren.

 

Die gesetzliche Regelung für die Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern (Stand März 2015):

(Hinweis: Angaben ohne Gewähr)

 

Wo sollten Rauchmelder installiert werden?

 

Dies ist in den Landesbauordnungen geregelt. Basis dafür ist die Anwendungsnorm DIN 14676. Gerade im Schlaf werden Gerüche nur schwer wahrgenommen. Es reichen oft schon ein paar Atemzüge von Brandrauch für eine Bewusstlosigkeit. Darum sollten gerade in Kinderzimmern und Schlafzimmern Rauchmelder installiert werden. Aber auch Flure, die zu Fluchtwegen genutzt werden, sollten mit Rauchmelder ausgestattet sein. Die DIN-Norm ist jedoch nur eine Empfehlung. Experten raten ganz klar zu allen Räume im Wohngebäude (mit Ausnahme von Bad und Küche). Am besten vernetzen Sie diese Rauchmelder* miteinander, entweder über Funk oder mit einem Kabelnetz. Dies hat Vorteile, denn das Akustiksignal wird im Brandfall an alle Melder weitergeben und dadurch schnell wahrgenommen, obwohl man sich gerade ganz woanders im Haus befindet. Sollte ein Melder ausfallen, so erreichen Sie durch die Vernetzung, dass die anderen Alarmsignale geben.

Wichtig ist auch, dass Sie für die installierten Rauchmelder, neben der Kontrollpflicht auch eine Dokumentationspflicht durchführen oder von einem Anbieter die Rauchmelder installieren, durchführen lassen. Es sollten in einem Wartungsheft der Einbau und die regelmäßige Wartung dokumentiert sein. Im Schadenfall haben Sie dadurch mit den Versicherungen wenig oder keine Probleme.

 

Checkliste, was Sie beim Installieren der Rauchmelder sonst noch beachten sollten?

Was gute von weniger guten Rauchmelder unterscheidet, bzw. wie Rauchmelder eigentlich funktionieren, können Sie hier nachlesen.

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