Sicherheit am Arbeitsplatz im Büro
Der Schutz der eigenen Mitarbeiter auf der Arbeit liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Er hat für den Erhalt der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge zu tragen. Welche Maßnahmen dafür erforderlich sind, hängt im Wesentlichen vom Arbeitsplatz ab. In einem Büro lauern andere Gefahren auf einen Arbeitnehmer als auf einer Baustelle.
In Deutschland steigt die Zahl der Bildschirmarbeitsplätze rasant an. Eine zunehmende Zahl von Bundesbürgern im Dienstleistungssektor ist mit Computerarbeit beschäftigt. Es ist die Verantwortung des Arbeitgebers, die Sicherheit vom elektrischen Geräten sicherzustellen.
Nutzung elektrischer Geräte
Alle elektrisch betriebenen Anlagen und Geräte in einem Büro dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht installiert und in Betrieb genommen werden. Bei der Inbetriebnahme sind einige Grundsätze zu beachten. Generell sind alle elektrischen Geräte vor der erstmaligen Nutzung von einer Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Diese Prüfung entfällt, wenn der Hersteller des Gerätes eine Vorprüfung durchführte und schriftlich bestätigte.
Der Anschluss von elektrischen Geräten im Büro ist so zu gestalten, dass von der dauerhaften Nutzung keine Gefahr ausgeht. Nicht schutzisolierte Geräte dürfen nur an Steckdosen und Anschlussleitungen angeschlossen werden, die über einen Schutzleiter verfügen.
Schutzisolierte Geräte dürfen hingegen nicht an eine Steckdose mit Schutzleiter in Betrieb genommen werden.

Instandhaltung elektrischer Geräte
Jedes elektrische Gerät in einem Büro ist in regelmäßigen Abständen auf seine Sicherheit zu prüfen. Vorgaben zu den Intervallen und dem Umfang der Prüfung legt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fest. Sie hat Vorschriften für die Sicherheit an Arbeitsplätzen erlassen. Der Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist in der Vorschrift 3 geregelt. Sie wurde erstmals 1979 erlassen und wird seitdem regelmäßig aktualisiert.
Die Zusammenfassung zur Elektroprüfung DGUV gibt einen Einblick in die Komplexität der Vorschrift.
Neben der regelmäßigen Geräteprüfung sind elektrische Geräte im Büro nach jeder Instandsetzung auf ihre Sicherheit zu prüfen. Wird bei einer Prüfung durch eine Elektrofachkraft ein Mangel am Gerät festgestellt, ist der Arbeitgeber für die Beseitigung zuständig. Er kann ein Austausch oder eine Reparatur in Auftrag geben. Der Fehler muss unverzüglich behoben werden.
Besteht bis zur Beseitigung eine Gefahr durch das defekte Gerät, ist die Außerbetriebsetzung bis dahin anzuwenden.
Sicherheit bei Drucker
In jedem Büro ist mindestens ein Drucker anzutreffen. Für den Umgang mit diesen Geräten sind neben den Vorschriften der DGUV weitere Maßnahmen durch den Arbeitgeber zu beachten. Der Tonerstaub eines Druckers ist möglicherweise gesundheitsschädlich. Ein direkter Zusammenhang ist bislang unbestätigt, Studien legen den Verdacht jedoch nahe.
Sicherheit bietet der Kauf eines Druckers, der dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Ein moderner Drucker mit einem geringen Verbrauch reduzieren die Gefahr. Sie arbeiten emissionsarm. Auskunft über die Sicherheit eines Gerätes bieten Prüfzeichen, etwa das DGUV-Test-Prüfzeichen.
Bei der Aufstellung eines Druckers ist ein Ort mit ausreichender Belüftung zu wählen. Drucker sollten nicht in direkter Nähe zu einem Bildschirmarbeitsplatz aufgestellt werden. Zu vermeiden ist zudem das Aufstellen an Orten, an denen Essen verzehrt wird. Das Gerät selbst ist in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft auf die Betriebssicherheit zu prüfen.
Bei der Prüfung gelten dieselben Vorschriften der DGUV, wie bei allen anderen Geräten auf dem Arbeitsplatz.