Wann kommt der Smart Meter Roll-out?
Eigentlich sollte es ganz schnell gehen mit den Smart Metern: Als der Roll-out im Juni 2016 nach langer Debatte beschlossen wurde, war der Start für 2017 geplant.
Bis heute aber ist noch kein einziges intelligentes Messsystem auf Basis des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende eingebaut worden.
Die digitalen Zähler allerdings, die offiziell „moderne Messeinrichtungen“ heißen, werden bereits verbaut und sorgen teils für Verunsicherung.
Was ist überhaupt ein Smart Meter?
Als sogenannten „Smart Meter“ bezeichnet man digitale Stromzähler. Sie sollen den alten analogen Stromzähler („Ferraris“-Zähler) ersetzen, da mit Ihnen Verbräuche genauer und schneller erfasst und exakter (ohne Abschlagzahlung) abgerechnet werden können und auch der Strombezug über z. B. variable Stromtarife effizienter und letztlich günstiger gestaltet werden kann.
Zudem würden die sogenannten Lastprofile, mit denen der Netzbetreiber kalkuliert, wesentlich individueller ausfallen können und eben auch die Erzeugung und das Stromnetz effizienter gesteuert werden. Dies soll die Einbindung erneuerbarer Energien vereinfachen und letztlich auch die Kosten für den Stromverbraucher (theoretisch) senken helfen.
Der Smart Meter besteht dazu aus zwei Hauptkomponenten. Zum einen ist dies der digitale Stromzähler, zum anderen das Kommunikationsmodul („Gateway“), über das Daten sowohl gesendet als auch empfangen werden könne. So könnte zukünftig beispielsweise die Waschmaschine bei Vorliegen günstiger Strompreiskonditionen automatisch an- oder ausgeschaltet werden.
Warum verzögert sich der Smart Meter Roll-out?
Der sogenannte „Roll-out“ bezeichnet den planmäßigen Austausch analoger Zähler mit Smart Metern. Dieses „Ausrollen“ der Smart Meter-Technologie sollte laut Messstellenbetriebsgesetz vom September 2016 bereits ab 2017 erfolgen.
Doch noch fehlt es am offiziellen Startschuss des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Denn formal müssen mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die die sicherheitstechnischen Anforderungen des Gesetzes erfüllen.
Der Grund hierfür findet sich in der noch fehlenden sicherheitsrelevanten Zertifizierungen für die datenübertragenden Gateways. Die „Sicherheitsrelevanz“ ergibt sich vor allem aus Datenschutz- und Sicherheitsbedenken, da künftig dann eben auch die Verbrauchsdaten übertragen werden.
Zudem ist der Nutzen dieser Daten für die o.g. Netzsteuerung angesichts der geringen Lasten in Privathaushalten auch in Fachkreisen immer noch umstritten. Im Tenor heißt es, dass die geplanten Smart Meter viel zu teuer seien, als dass die Kosten vom Verbraucher auf lange Sicht wieder eingespart werden könnten.
Worin bestehen die Risiken genau?
Überall da, wo personenbezogene Daten gespeichert werden, besteht die Möglichkeit bzw. Gefahr, dass Dritte sich dieser habhaft machen und die Daten ohne Zustimmung nutzen. Dies ist theoretisch bereits bei den jetzt schon verfügbaren „modernen“ Messeinrichtungen – also den digitalen Stromzählern ohne Gateway – möglich.
Denn auch diese summieren nicht nur den Stromverbrauch, sondern protokollieren diesen auch im Zeitverlauf. So könnte man bei bestimmten Mustern Rückschlüsse auf Gewohnheiten oder bestimmte Verbraucher ziehen. Die Gefahr des Missbrauchs ist hier jedoch vergleichsweise gering, da die Ablesung dieser Werte bei modernen Messeinrichtungen meistens umständlich mit einer Taschenlampe angeblinkt werden müssen.
Bei Stromzählern mit Gateway werden diese Daten jedoch per Funk oder online versendet. Dies macht grundsätzlich das Hacken der Datenübertragung für Personen und Unternehmen mit kriminellen Absichten wesentlich attraktiver, da deutlich einfacher große Datenmengen erhoben und auch entsprechend digital weiterverarbeitet werden können. Deshalb stellt der Gesetzgeber höhere Anforderungen an die Datensicherheit der Hard- als auch Software.
Aber nicht nur die Datenübertragung ist gefährdet. Da der Stromversorger, von dem ein Haushalt seinen Strom bezieht, ebenso wie der Netzbetreiber und Messstellenbetreiber die jeweiligen Verbrauchswerte erhält, müssten auch dort die Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.
Kann ich den Einbau des Smart Meters verweigern?
Der Einbau des Smart Meter ist gesetzlich verpflichtend. Er gilt aber nur für Haushalte mit einem überdurchschnittlichen Stromverbrauch. So müssen u.a. Haushalte ab 2020 mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr einen Smart Meter einbauen.
Der typische 4-Personen-Haushalt (rund 5.000 kWh Verbrauch) ist also nicht betroffen. Allerdings kann auch der Messstellenbetreiber den Einbau beschließen, ohne dass Verbraucher widersprechen könnten.
Dies könnte ab 2020 auch Stromkunden mit Verbräuchen unter 6.000 Kilowattstunden pro Jahr treffen.
Zumindest sind die Kosten gesetzlich per Obergrenze festgesetzt. Ein typischer 4-Personen-Haushalt könnte z.B. mit bis zu 40 Euro pro Jahr zur Kasse gebeten werden.
Da ein Smart Meter nicht zwangsläufig einen direkten finanziellen Nutzen beschert, gehen Experten davon aus, dass letztlich nur Mehrkosten resultieren. Erst, wenn es variable Tarife gäbe, könnte der Smart Meter effektiv zum Stromkostensparen genutzt werden.
Hilfreiche Internetlinks zum Thema:
Gesetzlicher Rahmen: Hier informieren