Wichtige Informationen zur Ausführung der Elektroinstallation
Allgemeine wichtige Hinweise, die zu beachten sind:
Das Arbeiten an der elektrischen Anlage kann lebensgefährlich sein. Aus rechtlichen Gründen weise ich Sie darauf hin, dass alle Artikel, mit Erklärungen in Schrift und Bild, keine vollständigen Installationsanleitungen für elektrische Anlagen sind. Sie erhalten hier lediglich Tipps, Hilfe und Anregungen aus der Sichtweise des Autors und Betreibers dieses Blogs.
Wichtig: Der Betreiber dieses Blogs übernimmt keinerlei Haftung für entstandene Personen- und Sachschäden bei unsachgemäßer und nicht vorschriftsgemäßer Ausführung! Die Arbeiten sollten deshalb von Fachpersonal ausgeführt oder mindestens überprüft werden. Der Betreiber übernimmt keinerlei Gewähr und auch keine Haftung für sonstige unsachgemäße Ausführungen und Geschehnisse, die auf die Informationen im Blog zurückzuführen sind.
Die Artikel und Informationen im Blog können auch widersprüchlich mit anderen Quellen sein.
Dürfen elektrische Anschlüsse vom Laien ausgeführt werden?
Viele gehen davon aus, dass man als geschickter Heimwerker selbstverständlich eine Lampe zu Hause anschließen oder den elektrischen Herdanschluss selbst erledigen darf. Das ist aber nicht so.
Geregelt ist das gesetzlich in der „Niederspannungsanschlussverordnung – NAV § 13 Elektrische Anlage“ Auszug:
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich.
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.
Nach der genannten Verordnung darf nur ein Elektriker Arbeiten am öffentlichen elektrischen Versorgungsnetz durchführen. Steckdosen, Lampen oder auch der Elektroherd u.a. im eigenen Zuhause sind am elektrischen Versorgungsnetz angeschlossen und dürfen somit nur vom Fachmann angeschlossen werden. Es wird sie jedoch niemand zur Rechenschaft ziehen, wenn man es trotzdem selbst erledigt. Wenn jedoch durch Fahrlässigkeit beim Elektroanschluss von Lampen, Steckdosen, Elektroherd etc., Personen zu Schaden kommen oder sogar ein Brand entsteht, wird’s problematisch. Bei Fahrlässigkeit zahlen in der Regel die Versicherungen nicht. Fahrlässigkeit kann vorliegen, wenn sich herausstellt, dass durch einen unsachgemäßen Elektroanschluss einen Schaden verursacht wurde.
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