Der Begriff „Kurzschluss“ bei der Elektroinstallation
Die nahezu widerstandslose Verbindung zweier Pole wird als elektrischer Kurzschluss bezeichnet. Zwischen den betreffenden Punkten sinkt die Spannung durch einen Kurzschluss auf fast Null. Es kommt zu einem extremen Stromfluss, welcher die Folge des geringen Widerstandes bei aktivierter Spannungsquelle ist. Hier unterscheidet man zwischen beabsichtigten und unbeabsichtigten Kurzschlüssen.
Im Zuge von Wartungsarbeiten wird der beabsichtigte Kurzschluss als Schutzmaßnahme genutzt. Die Außenleiter werden mit dem Erdpotenzial kurzgeschlossen, nachdem die elektrische Anlage abgeschaltet wurde. Kommt es dann zu einem unbeabsichtigten Einschalten der Anlage, kann ein Stromunfall vermieden werden.
Ein Vielfaches des Betriebsstromes erreicht der entstehende Strom bei einem unbeabsichtigten Kurzschluss. Dies hat den einfachen Hintergrund, dass der Strom nur durch den Leiterwiderstand und den Innenwiderstand der Spannungsquelle begrenzt wird.
Aufgrund des hohen Stromes würden die Leitungen in elektrischen Anlagen Schaden nehmen. Deshalb werden diese durch angemessene Überstromschutzeinrichtungen abgesichert.