Die „Mindestausstattung“ bei der Elektroinstallation
In Wohngebäude werden Art und Umfang der Mindestausstattung elektrischer Anlagen festgelegt (DIN 18015)
Der Geltungsbereich der Norm erstreckt sich auf Elektroinstallationen in Wohnungen mit Kommunikationstechnik. Er bezieht neben konventionellen Anlagen auch solche mit Gebäudesystemtechnik ein. Alle Anforderungen gelten gleichermaßen für die Planung neuer Anlagen als auch für die Umplanung von bestehenden Elektroinstallationen.
Die im Teil 2 festgelegten Mindestanforderungen für elektrische Anlagen in Wohngebäuden sind die Grundlage für die RAL-RG 678:
- Diese Mindestausstattung der DIN 18015-2 stellt den ersten Ausstattungswert dar – die sogenannte „Ein Stern Installation“ (*) dar.
- Darüber hinausgehend werden Mindestausstattung für eine Standardausstattung (**) und
- eine Komfortausstattung (***) definiert.