Rauchmelderpflicht – Jetzt Rauchmelder installieren!
In Deutschland brennt es rund 240.000 Mal im Jahr. Defekte Kabel, schmorende Elektrogeräte wie Waschmaschinen und Elektroherd, Elektronik wie Receiver, Akku-Ladestationen, Trafos, aber auch eingeschaltete Bügeleisen sind häufig die Ursachen für Brände. Tausende Verletzte und über 500 Tote im Jahr sind die Folge. Oft ersticken die Leute an den Rauchgasen im Schlaf. Darum ist in den meisten Bundesländern der Einsatz von Rauchmelder zur Pflicht geworden.
Ist der Einsatz von Rauchmelder Pflicht?
In fast allen Bundesländern gibt es mittlerweile eine Rauchmelderpflicht für Privatwohnungen. In Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es bisher noch keine Rauchmelderpflicht, jedoch wird sich dies sicherlich auch dort bald ändern. Die Rauchmelderpflicht ist in den einzelnen Landesbauordnungen geregelt. Bei Bestandswohnungen wird oft eine Übergangsfrist für den Einbau gewährt, in Baden-Württemberg und Hessen zum Beispiel läuft diese Frist noch 2015 aus.
Die Vorschriften sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel sind die Haus- und Wohnungseigentümer für die Einsatzpflicht von Rauchmelder verantwortlich. Für die Betriebsbereitschaft ist jedoch nicht immer der Wohnungseigentümer verantwortlich. In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist der Mieter für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder verantwortlich, sofern dies der Eigentümer nicht freiwillig übernimmt.
Eine staatliche Kontrolle der Rauchmelderpflicht findet bisher nicht statt. Für die Installation sind meist die Eigentümer verantwortlich. Es sollten sich jedoch Vermieter und Mieter über die aktuellen Vorschriften für den Einsatz und die Betriebsbereitschaft informieren.
Die gesetzliche Regelung für die Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern (Stand März 2015):
- Bayern: Seit September 2012 gilt Rauchmelderpflicht bei Neubauten. Bestandsgebäude müssen bis Ende 2017 mit Rauchmelder ausgestattet sein.
- Baden-Württemberg: seit Juli 2013 Rauchmelderpflicht in Neubauten. Bestandsgebäude bis 31. Dezember 2015.
- Hessen: seit Juni 2005 Rauchmelderpflicht. Ab 2015 auch Pflicht für Bestandswohnungen.
- Saarland: seit 2014 Pflicht in Neu- und Umbauten. Für Bestandswohnungen bisher noch keine Pflicht, jedoch kommt dies sicherlich bald.
- Sachsen: bisher noch keine Rauchmelderpflicht.
- Sachsen-Anhalt: seit Dez. 2009 Rauchmelderpflicht für Neubauten. Für Bestandswohnungen gilt noch eine Übergangsfrist bis Dez. 2015.
- Thüringen: seit 2008 Rauchmelderpflicht für Neubauten. Jetzt wurde auch beschlossen für Altbauten, mit einer Übergangsfrist bis 2018 zu verpflichten.
- Schleswig-Holstein: Bereits seit 2005 müssen Neubauten mit Rauchmelder ausgestattet sein. Seit 2011 alle Wohnungen.
- Rheinland-Pfalz: Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen
- Nordrhein-Westfalen: seit 2013 Rauchmelderpflicht für Neubauten. Ab Jan. 2017 Pflicht für alle Wohnungen.
- Niedersachsen: seit 2010 Pflicht für Neu- und Umbauten. In bestehenden Wohnungen ab 2016.
- Mecklenburg-Vorpommern: Einbaupflicht für Neubauten bereits seit 2006. In Altbauten seit 2010 Pflicht.
- Hamburg: seit 2006 Pflicht für Neubauten. Seit 2011 für alle Wohnungen
- Brandenburg: Bisher noch keine Rauchmelderpflicht, jedoch ist diese bereits geplant.
- Berlin: bisher noch keine Rauchmelderpflicht.
- Bremen: seit 01.05.2010 Rauchmelderpflicht für Neubauten. Altbauten haben noch bis Ende 2015 Übergangsfrist für die Installation.
(Hinweis: Angaben ohne Gewähr)
Wo sollten Rauchmelder installiert werden?
Dies ist in den Landesbauordnungen geregelt. Basis dafür ist die Anwendungsnorm DIN 14676. Gerade im Schlaf werden Gerüche nur schwer wahrgenommen. Es reichen oft schon ein paar Atemzüge von Brandrauch für eine Bewusstlosigkeit. Darum sollten gerade in Kinderzimmern und Schlafzimmern Rauchmelder installiert werden. Aber auch Flure, die zu Fluchtwegen genutzt werden, sollten mit Rauchmelder ausgestattet sein. Die DIN-Norm ist jedoch nur eine Empfehlung. Experten raten ganz klar zu allen Räumen im Wohngebäude (mit Ausnahme von Bad und Küche). Am besten vernetzen Sie diese Rauchmelder miteinander, entweder über Funk oder mit einem Kabelnetz. Dies hat Vorteile, denn das Akustiksignal wird im Brandfall an alle Melder weitergeben und dadurch schnell wahrgenommen, obwohl man sich gerade ganz woanders im Haus befindet. Sollte ein Melder ausfallen, so erreichen Sie durch die Vernetzung, dass die anderen Alarmsignale geben.
Wichtig ist auch, dass Sie für die installierten Rauchmelder, neben der Kontrollpflicht auch eine Dokumentationspflicht durchführen oder von einem Anbieter, die Rauchmelder installieren, durchführen lassen. Es sollten in einem Wartungsheft der Einbau und die regelmäßige Wartung dokumentiert sein. Im Schadenfall haben Sie dadurch mit den Versicherungen wenig oder keine Probleme.
Checkliste, was Sie beim Installieren der Rauchmelder sonst noch beachten sollten?
- ✅Bei Funkrauchmelder kann Elektrosmog entstehen, dieser ist jedoch geringer als der von Handys.
- ✅Rauchwarnmelder sollten mit einem Qualitätszeichen „Q“ sowie der Angabe „EN 14604“ gekennzeichnet sein. Das „Q“ ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder Empfehlenswert ist auch das „VdS“ Prüfzeichen. Die „CE“-Kennzeichnung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben und wichtig.
- ✅Achten Sie unbedingt beim Kauf auf hochwertige Rauchmelder, diese arbeiten viel zuverlässiger als Melder billige Angebote vom Discounter.
- ✅Rauchmelder müssen nicht registriert sein. Lassen Sie sich das nicht einreden.
- ✅Führen Sie regelmäßig die Wartung der Rauchmelder durch oder lassen sie durchführen, wichtig ist auch dies in einem Wartungsheft zu protokollieren.
- ✅Wenn Sie ein Haus bauen oder von einem Bauträger bauen lassen, achten Sie darauf, dass die vorgeschriebenen Rauchmelder mit installiert werden.
- ✅Wenn Sie eine Mietwohnung haben, können Sie die Kosten für die Installation und Wartung von den Rauchmeldern auch auf die Mieter umlegen.
- ✅Rechnungen für Wartungsarbeiten oder Installationskosten von Rauchmelder können von der Steuer als Handwerkerleistung abgesetzt werden.
Was gute von weniger guten Rauchmelder unterscheidet, bzw. wie Rauchmelder eigentlich funktionieren, können Sie hier nachlesen.