Im Rahmen des Herstellens und Sicherstellens des spannungsfreien Zustandes von elektrischen Anlagen vor Arbeitsbeginn und Freigabe zur Arbeit sind Sicherheitsmaßnahmen nach den 5 Sicherheitsregeln durchzuführen. Eine der Regeln ist das Sichern gegen Wiedereinschalten. Unter der Bezeichnung „Gegen Wiedereinschalten sichern“ versteht man Bemühungen beziehungsweise Handlungen, welche das irrtümliche Einschalten von elektrischen Anlagen verhindern sollen, an denen im spannungsfreien Zustand gearbeitet werden soll.