Der Begriff „Nullung“ in der Elektroinstallation und sein Ursprung
Bis 1983 gebräuchliche Bezeichnung für eine Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren, bei der die leitende Verbindung von Körpern mit dem Nullleiter oder mit einem damit verbundenen Schutzleiter im Falle eines Isolationsfehlers (voll kommender Körperschluss) eine Abschaltung durch Überstrom-Schutzeinrichtungen bewirkt. Die „Nullung“ definiert eine Schutzmaßnahme, mit der Personenschäden vermieden werden sollen, wenn elektrische Leiter indirekt berührt werden. Die Nullung wird im Allgemeinen vorgenommen, indem das berührbare und elektrisch leitfähige Gehäuse mit einem Schutzleiter verbunden wird. Anstelle der Bezeichnung „Nullung“ wird heute die international einheitliche Bezeichnung TN-System mit Überstrom-Schutzeinrichtung gegen gefährliche Körperströme verwendet.
- klassische Nullung →
übliche Zwei- bzw. Vierleiterinstallation, bei der Schutzleiter und Neutralleiter als gemeinsamer PEN-Leiter verlegt wurden, die heute nur noch bei Leiterquerschnitten ab 10 mm² Cu zulässig ist - moderne Nullung →
seit 1973 für Leiterquerschnitte unter 10 mm² Cu geforderte Drei- bzw. Fünfleiterinstallation, bei der Schutzleiter und Neutralleiter getrennt geführt werden - schnelle Nullung →
TN-System mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung