Sicherheitsprüfung in Unternehmen und Betrieben – warum die regelmäßige Wartung und Prüfung von Elektroanlagen so wichtig ist!
Die Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlegen kann mitunter sehr gefährlich sein. Um Mitarbeiter bei der Arbeit im Umgang mit verschiedenen elektrischen Anlagen in einem Unternehmen zu schützen, gibt es in Deutschland strenge Vorschriften und Auflagen. So sind die regelmäßige Prüfung und Wartung von elektrischen Betriebsmitteln in einem Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben.
Dabei steht nicht nur die Sicherheit von Angestellten in einem Unternehmen im Fokus, sondern auch der reibungslose Geschäftsbetrieb. Durch verschiedene Störungen oder Defekte kann die Arbeit an elektrischen Anlagen schnell lebensgefährlich sein. Dabei sind es nicht immer nur hochkomplexe Anlagen in einem Unternehmen, sondern auch ganz gewöhnliche Elektrogeräte.
So müssen in einem Unternehmen alle Betriebsmittel, die mit dem Strom verbunden sind, regelmäßig gewartet und überprüft werden. Denn nur so gelingt es, gefährliche Unfälle zu vermeiden und die Existenz eines Betriebs zu wahren. Ohne eine entsprechende Prüfung erlischt auch der Versicherungsschutz, sodass Unternehmen ganz allein für einen Defekt oder einen Schaden haften.
Dies kann für Unternehmen zu einer sehr kostspieligen Angelegenheit werden, sodass man nicht auf die Prüfung von Elektroanschlüssen verzichten sollten. Hier tritt die DGUV Vorschrift 3 in Kraft. Was diese Vorschrift im Einzelnen für Unternehmen bedeutet und wie sich der Schutz der Mitarbeiter verbessern lässt, erfahren Sie im folgenden Beitrag. So haben wir Ihnen alle relevanten Informationen zu den Auflagen und Vorschriften bei der Prüfung von Elektroanlagen zusammengefasst.

Welche Betriebsmittel und elektrische Anlagen müssen in einem Unternehmen geprüft werden?
Hinter der Abkürzung DGUV V3 verbirgt sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung nach Vorschrift 3. Diese erklärt, dass zur Sicherung von Mitarbeiter regelmäßige Überprüfungen aller elektrischen Anlagen ausgeführt werden müssen.
Das Thema Sicherheitstechnik betrifft damit fast alle Unternehmen in Deutschland. Dabei müssen alle Geräte und Anlagen überprüft werden, die über eine Wechselspannung von bis zu 1.000 Volt und eine Gleichspannung von bis zu 1.500 verfügen. So fallen sämtliche Elektrogeräte und Anlagen in einem Unternehmen unter die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Denn gerade bei elektrischen Betriebsmitteln kann schon ein kleiner Schaden zu einem schweren Stromschlag führen oder einen Brand auslösen. Demnach sind Unternehmer verpflichtet, regelmäßige Wartungen durchzuführen, um alle Anlagen intakt zu halten und somit für ihre Angestellten sicherzumachen.
Hier kann sie als PDF heruntergeladen werden. DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Was wird bei der BGV A3 Prüfung (neu DGUV V3 Prüfung) geprüft?
Seit 2014 heißt BGV A3 Prüfung heißt jetzt DGUV V3 Prüfung. Diese hat die BGV A3 Prüfung bei der Berufsgenossenschaft übernommen.
Bei der BGV A3 Prüfung werden „ortsfeste“ und „ortsveränderliche“ elektrische Betriebsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch ausgebildetes Personal unterzogen. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind solche, die fest installiert und deshalb nicht oder nur schwer zu verändern sind, also die man nicht leicht bewegen kann. Zum Beispiel Maschinen, die am Boden fest montiert sind oder Maschinen, die an der Wand befestigt sind. Dazu zählen auch Betriebsmittel, die beweglichen Anschlussleitungen haben.
Ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln sind solche, die man jederzeit und auch während des Betriebs bewegen oder transportieren kann. Sie sind jedoch mit dem elektrischen Versorgungs-Stromnetz, zum Beispiel mit einem Netzstecker, verbunden. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln handelt es sich zum Beispiel um Wasserkocher, Kaffeemaschinen, PCs, Drucker, Bohrmaschinen, aber auch Verlängerungskabel und viele andere mehr, die einen Netzstecker haben.
Von all diesen elektrischen Geräten kann eine potenzielle Gefahr ausgehen, wenn keine regelmäßige BGV A3 Prüfung erfolgt.
Wie erfolgt die BGV A3 Prüfung?
Wichtig ist, dass alle Prüfungen regelmäßig mit speziellen Messeinrichtungen durchgeführt werden. Die Prüfung erfolgt durch ein festgelegtes Prüfschema in drei Schritten:
Prüfschritt 1: Sichtprüfung. Hier wird äußerlich nach sichtbaren sicherheitsrelevanten Mängeln überprüft. Das kann zum Beispiel eine defekte Isolierung des Anschlusskabels, eine herausgerissene Zugentlastung am Geräteanschluss oder auch ein defektes Gehäuse sein.
Prüfschritt 2: Messung mit einem speziellen Messgerät. Der qualifizierte Prüfer ordnet zuvor noch den Prüflingstyp sowie die Schutzklasse, zu. Folgende Messungen werden dementsprechend durchgeführt:
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Messung des Berührungsstroms und Ersatzableitstroms und
- Messung des Differenz- bzw. Schutzleiterstroms
Prüfschritt 3: Funktionsprüfung
Erst, wenn alle drei Prüfungen erfolgreich waren, erhält das Gerät eine Prüfplakette.
Zuletzt muss der Prüfer noch einen Prüfbericht erstellen und diesen auch unterschreiben.
Wann und wie oft muss die BGV A3 Prüfung durchgeführt werden?
Die Fristen zur BGV A3 Prüfungen sind für ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel und Elektrogeräte unterschiedlich.
Prüffristen sind grundsätzlich anhand einer Gefährdungsbeurteilung durch eine Elektrofachkraft zu ermitteln.
Um Schaltungen und Elektroanlagen in einem Unternehmen sicherer zu machen, unterscheidet man zwischen Erstprüfung und Wiederholungsprüfungen. Bei ortsfesten Betriebsmittel muss eine Erstprüfungen vor der ersten Verbindung mit dem Stromkreislauf sorgfältig überprüft werden. Auch wenn die Anlage zum Beispiel umgesetzt wird, muss eine erneute Prüfung durch eine befähigte Person erfolgen.
Gesetzlich ist bei ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel die Prüfung nach BGV A3 alle 4 Jahre vorgeschrieben. In Räumen, Betriebsstätten oder Anlagen besonderer Art verkürzt sich Prüffrist und wird im Abstand von einem Jahr angeordnet. Bei Anlagen mit FI-Schutzschalter ist diese bei stationären Anlagen alle 6 Monate zu überprüfen. Bei nicht stationären Anlagen mit FI-Schutzschalter ist die Anlage sogar monatlich zu überprüfen.
Bei ortsveränderlichen elektrische Betriebsmitteln gibt das Gesetz ebenfalls Prüfungsfristen vor. Dabei liegt der Richtwert bei 6 Monaten. Auf Baustellen eingesetzten Betriebsmittel liegt die Prüffrist sogar bei 3 Monaten. Geräteanschlüsse und Verlängerungsleitungen müssen Sie mindestens einmal pro Jahr geprüft werden.
Die gleichen BGV A3 Prüfungsfristen gelten für Anschlussleitungen mit Stecker. Bei beweglichen Leitungen mit Stecker und Festanschluss in Büros und öffentlichen Einrichtungen muss die Prüfung laut Gesetz im zweijährigen Abstand durchgeführt werden.
Um jetzt den richtigen Intervall zu ermitteln, um gesetzlich alles richtigzumachen, nimmt eine speziell geschulte Person (Elektrofachkraft) eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vor. Diese Beurteilung ist die Grundlage für die Festlegung der Prüfungsart, -umfang und in welchen Abständen die Prüfungen nach BGV A3 durchgeführt werden.
Die Prüfung darf nur durch einen Fachmann erfolgen
Die Wartung und Prüfung nach der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist ausschließlich Elektrofachkräften vorbehalten. Eine Elektrofachkraft lässt sich von Unternehmen entweder durch einen externen Dienstleister beauftragen oder selbst in einem Unternehmen ausbilden.
Um die Prüfung von elektrischen Anlagen durchzuführen, müssen Elektrofachkräfte nachweisen, dass sie die Berechtigung als Prüfdienstleister besitzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Prüfung und Wartung ordnungsgemäß durchgeführt wird und Anlagen weiterhin intakt bleiben.