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Elektrotechnisch unterwiesene Person

26. Juli 2021 by Dein Elektriker

Was ist eine „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) bei der Elektroinstallation

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person, die durch eine fachkundige Elektrofachkraft (EFK) in die notwendigen Sicherheitsregeln und Handhabungen von elektrischen Anlagen eingewiesen wurde. Diese Person ist befähigt, unter Aufsicht und Anleitung einfache elektrotechnische Arbeiten auszuführen.

Definition und Aufgabenbereich

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP):

  • Definition: Eine Person, die von einer Elektrofachkraft hinsichtlich der von ihr zu verrichtenden Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten sowie der zu beachtenden Sicherheitsvorschriften unterwiesen wurde.
  • Aufgabenbereich: Durchführung von Arbeiten, die keine besondere elektrotechnische Qualifikation erfordern, wie zum Beispiel der Austausch von Sicherungen, das Bedienen von Schaltern und das einfache Anschließen und Abklemmen von Geräten unter Spannung.

Anforderungen an eine EuP

  • Unterweisung: Die EuP muss eine spezifische Unterweisung durch eine Elektrofachkraft erhalten haben. Diese Unterweisung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Aspekte der elektrotechnischen Arbeit.
  • Sicherheitsbewusstsein: Die EuP muss sich der Gefahren im Umgang mit elektrischen Anlagen bewusst sein und die Sicherheitsvorschriften strikt einhalten.
  • Aufsicht und Anleitung: Die EuP arbeitet immer unter der Aufsicht und Anleitung einer Elektrofachkraft. Diese trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und die Sicherheit der EuP.

Aufgaben und Tätigkeiten

Eine EuP darf bestimmte Tätigkeiten ausführen, die keine besondere Fachkenntnis voraussetzen. Dazu gehören:

  • Austausch von Sicherungen: Wechseln von Sicherungseinsätzen unter der Voraussetzung, dass keine Spannungsfreischaltung erforderlich ist.
  • Bedienen von Schaltern und Tastern: Ein- und Ausschalten von Maschinen und Anlagen.
  • Einfaches Anschließen und Abklemmen: An- und Abklemmen von Geräten und Leitungen, die keine spezielle elektrotechnische Fachkenntnis erfordern.
  • Visuelle Inspektion: Durchführung von Sichtprüfungen an elektrischen Anlagen und Geräten, um offensichtliche Schäden oder Mängel zu erkennen.

Grenzen der Tätigkeit

Die Tätigkeiten einer EuP sind klar begrenzt. Eine EuP darf keine komplexen oder gefährlichen Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen. Dazu gehören:

  • Arbeiten an spannungsführenden Teilen: Diese Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
  • Fehlersuche und Reparaturen: Komplexe Diagnose- und Reparaturarbeiten sind der Elektrofachkraft vorbehalten.
  • Installationsarbeiten: Neue Installationen oder umfangreiche Umbauten dürfen nur von qualifizierten Elektrofachkräften vorgenommen werden.

Unterweisung und Qualifikation

Die Unterweisung der EuP umfasst mehrere Bereiche:

  • Theoretische Ausbildung: Grundkenntnisse über elektrische Stromkreise, Spannung und Stromstärke sowie die Auswirkungen von elektrischem Strom auf den menschlichen Körper.
  • Praktische Unterweisung: Praktische Übungen im Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten, unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften.
  • Sicherheitsregeln: Vermittlung der relevanten Sicherheitsregeln, wie z.B. die fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik:
    1. Freischalten
    2. Gegen Wiedereinschalten sichern
    3. Spannungsfreiheit feststellen
    4. Erden und Kurzschließen
    5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Rechtliche Grundlagen und Normen

Die Qualifikation und der Einsatz von elektrotechnisch unterwiesenen Personen sind in verschiedenen Normen und Vorschriften geregelt, darunter:

  • DIN VDE 0105-100: Betrieb von elektrischen Anlagen.
  • DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3): Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Beschäftigten.

Fazit

Die elektrotechnisch unterwiesene Person spielt eine wichtige Rolle in der Elektrotechnik, indem sie einfache, aber notwendige Aufgaben unter Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführt. Durch gezielte Unterweisung und Schulung wird sichergestellt, dass diese Personen sicher und effektiv arbeiten können, ohne die Risiken, die mit elektrotechnischen Arbeiten verbunden sind, einzugehen. Die klare Abgrenzung der Aufgaben und die strikte Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sind dabei entscheidend für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen.

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