Die DGUV Vorschrift 3: Sicherheit durch die Elektroprüfung
Die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) wurde optimiert und jeder Arbeitgeber muss diese Elektroprüfung an Maschinen bzw. Geräten und Anlagen durchführen. Es werden hohe Anforderungen im Prüfablauf gestellt, mit den Messgeräten.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Elektroprüfung muss außerdem in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden und je nach Betrieb werden alle Maßnahmen anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Gegenstand der Elektroprüfung DGUV Vorschrift 3 Prüfung
Geprüft werden alle elektrisch betriebenen Geräte bei der DGUV Vorschrift 3. Die Elektrogeräte werden unterteilt in „ortsveränderlich“ und „ortsfest“. Die Geräte, die „ortsveränderlich“ sind, sind diejenigen mit Steckeranschlüssen, die leicht bewegt werden können, während des Betriebes, wie beispielsweise Netzteile, Monitore etc. Zu den „ortsfesten“ Geräten zählen beispielsweise Klimaanlagen, Getränkeautomaten oder Warmwasserspeicher.
Bei Geräten mit Stecker wird nach der DIN VDE-Norm 0701/0702 geprüft und bei einem Festanschluss kann mit DIN VDE 0701/0702 oder DIN VDE 0105-100 eine Prüfung stattfinden. Grundsätzlich erfolgt die Prüfung nach den Richtlinien des Herstellers. Es werden Drehbänke und andere Werkstatt Maschinen sowie Produktionsmaschinen und Sägeanlagen geprüft.
Eine Anlage ist immer dann gemeint, wenn es um eine elektrische Gebäudeinstallation geht.
Für diese Prüfung ist die DIN VDE-Norm 0105-100 und die DIN VDE 100-600 zuständig.
Ziel dieser Elektroprüfung DGUV
Oberste Priorität dieser Prüfung ist die Sicherheit des Menschen bzw. Mitarbeiters. In Deutschland gibt es durch nicht geprüfte Elektrogeräte pro Jahr bis zu 3000 gefährliche Unfälle mit Personen- bzw. Brandschäden. Diese Zahl soll durch die neuen Vorschriften reduziert werden.
Der Arbeitgeber unterliegt der Pflicht, sichere Betriebsmittel für den Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, die er dann kontinuierlich laut der Vorschriften überprüfen muss. Ansonsten begeht er eine Straftat nach dem § 26 der Betriebssicherung Verordnung (BetrSichV).
Kommt der Arbeitgeber dieser DGUV Vorschrift 3 nicht nach, wird er belangt im Falle eines Unfalls. Außerdem muss diese Prüfung von einem Elektrofachmann durchgeführt werden.
Die Gesetzeslage bezüglich der DGUV Vorschrift 3
Im Sozialgesetzbuch im § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII ist diese Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen bzw. Betriebsmittel genau gesetzlich festgelegt. Durch ein duales System wird auch alles überwacht. Dies geschieht zum einen durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie zusätzlich durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Ebenso greifen hier die gesetzlichen Unfallversicherungen, die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen, wenn es um die Folgekosten bei einem solchen Unfall geht.
Die Regeln der Geräteprüfung
Der Arbeitgeber muss hier genau die Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einhalten. Genau konkretisiert wird alles zusätzlich durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Hier sind die Regeln bezüglich der Hygiene, Arbeitsmedizin, Stand der Technik und andere arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die allgemeine Bereitstellung der Arbeitsmittel und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen verankert.
Die technischen Verfahrensweisen werden außerdem durch den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) genau beschrieben. Hier gibt es Hinweise zur Prüfung und Festlegung der Grenzwerte. Der Arbeitgeber kann diese VDE Normen nutzen, um die Vorschriften genau einzuhalten.
Fazit:
Die Elektroprüfung DGUV Vorschrift 3 ist eine wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Elektroprüfung für Geräte, Maschinen und Anlagen. Sie wird genau definiert in den Vorschriften nach den DIN-Normen.
Durchführen darf diese DGUV Vorschrift 3 Prüfung nur ein erfahrener Elektriker, der die in der TRBS 1203 beschriebene Berufsausbildung und Berufserfahrung besitzt. Diese befähigte Person ist berechtigt, die Prüfung durchzuführen. Gegenstand dieser wichtigen Elektroprüfung sind die ortsfesten und ortsveränderlichen Anschlüsse in einem Betrieb und die Anlagen selbst. Es wird nach den gesetzlich vorgeschriebenen DIN-Normen vorgegangen.
Ob Drehbänke, Werkstatt, Maschinen oder andere elektrische Gebäudeinstallationen: Die Prüfung muss nach den Richtlinien des Herstellers und des Gesetzgebers unternommen werden. Haftend ist im Falle eines Unfalls immer der Arbeitgeber.
Um die jährlich ca. 3000 Unfälle, die an Elektrogeräten in Betrieben stattfinden, zu minimieren, müssen diese Vorschriften akribisch eingehalten werden.
Dazu passend: Der E-Check einer elektrischen Anlage und: Mit diesen 4 Schutzmaßnahmen schützen Sie Ihre Lieben Zuhause vor Stromschlag und Brandgefahr – auch wenn Sie nicht zu Hause sind!
Erstprüfung bei neu errichteten Anlagen.