Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem Stromunfall
Bei einem Stromunfall ist die richtige Erste Hilfe entscheidend. Dabei müssen Ersthelfer nicht nur den Verunfallten, sondern auch ihre eigene Sicherheit und den Selbstschutz im Blick haben. Vor allen weiteren Maßnahmen muss die Stromunterbrechung vorgenommen werden.
Warum es wichtig ist, der Leitstelle den Stromunfall mitzuteilen
Je nach Stärke der Spannung kann ein Stromunfall harmlos, aber auch lebensgefährlich sein.
Während der unerfahrene Heimwerker bei einem Stromschlag daran denkt, dass er beim Anschließen einer Lampe „eine gewischt“ bekommt, gestaltet sich das Risiko für den Elektriker ganz anders. Zuerst muss zwischen Haushaltsstrom und Starkstrom unterschieden werden. Bei einem Starkstromunfall ist es wahrscheinlich, dass der Betroffene in Lebensgefahr schwebt und umgehend notfallmedizinisch versorgt werden muss.
Was hat das mit einer Mitteilung des Unfalls an die Leitstelle zu tun? Auch wenn man im Betrieb eine gut ausgestattete Erste Hilfe Station hat, kann man als Ersthelfer nicht abschätzen, ob der Stromunfall Begleitschäden oder Folgeschäden verursacht hat. Die Leitstelle schickt den Rettungswagen umgehend zur richtigen Adresse und nimmt alle weiteren Aufgaben, so auch die Meldung an den Energieversorger, vor. Um diesen Punkt braucht man sich nicht eigenständig kümmern, wenn man die Leitstelle informiert und so die gesamte Rettungskette in Bewegung setzt.
Braucht man in einer Elektrofirma einen Ersthelfer?
Der Gesetzgeber schreibt für kleinere Elektrofirmen keinen Ersthelfer vor. Anders verhält es sich in großen Unternehmen, in denen unabhängig von der Branche ausgebildete Ersthelfer vorhanden sein müssen. Wer eine Elektrikerausbildung beginnt, sollte allein mit Blick auf den Selbstschutz und das erhöhte Unfallrisiko, mit allen Erste-Hilfe-Maßnahmen vertraut sein. Doch gerade in „alteingesessenen“ Firmen liegt der letzte Erste-Hilfe-Kurs so weit zurück wie die Fahrschule.
Da es in Kleinbetrieben keine Vorschrift zu ausgebildeten Ersthelfern gibt, sollte die Unternehmensführung selbst Sorge dafür tragen, dass einige Mitarbeiter in Erster Hilfe geschult und dass alle Mitarbeiter mit der Erste-Hilfe-Station in der Firma vertraut gemacht werden. Die meisten Spätfolgen durch Stromunfälle treten durch die Unwissenheit der zuerst am Unfallort eintreffenden Personen ein. Wer hier weiß, was er tut und wie er helfen kann, rettet Leben.
Ob Ersthelfer mit Ausbildung oder nicht: Wichtig ist hauptsächlich, dass man die notwendigen Maßnahmen bei Stromunfällen kennt und dass man sie im Bedarfsfall anwendet. Nach der Unterbrechung der Stromzufuhr muss der Verunfallte in Sicherheit und in die stabile Seitenlage gebracht werden.
Mögliche Brandwunden (Stromeintrittsstellen) sind zu bedecken. Um seine eigene Sicherheit nicht in Gefahr zu bringen, wird der Betroffene mit einem nicht leitenden Gegenstand aus der Unfallzone gebracht. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes spricht man den Verunfallten an, tröstet ihn und behält seine Atmung sowie die Herzfrequenz im Blick.
Jeder Mitarbeiter sollte die Erste-Hilfe-Station im Betrieb kennen
In großen Firmen mit zahlreichen Mitarbeitern ist der prozentuale Einsatz von Ersthelfern gesetzlich festgelegt. Doch das sollte gerade in einer Elektrofirma nicht heißen, dass sich alle anderen Mitarbeiter nicht mit der Ersten Hilfe und den nötigen Maßnahmen nach einem Stromunfall beschäftigen sollten.
Es gibt keine Garantie, dass der ausgebildete Ersthelfer genau zu der Zeit an dem Ort ist, an dem ein Kollege durch Haushalts- oder Starkstrom verunfallt. Alle Beschäftigten im Unternehmen sollten daher die Erste-Hilfe-Station kennen und darin unterrichtet sein, wie sie bei einem Stromschlag vorgehen und das Leben des Betroffenen retten können. Hierfür bieten sich innerbetriebliche Einweisungen und externe Kurse gleichermaßen an.
Damit das Erlernte nicht in Vergessenheit gerät, sollten die wichtigsten Facts einmal pro Monat in einem Meeting besprochen und „aufgefrischt“ werden. Wenn die Rede von allen Mitarbeitern ist, gilt das nicht nur für die Elektrikermeister und Gesellen, sondern auch für jeden Azubi, für die Bürokräfte und für alle in der Firma angestellten Personen.
Viele Firmen nutzen heute die Möglichkeit, intern Erste-Hilfe-Lehrgänge anzubieten und dazu einen qualifizierten Ersthelfer einzuladen. Denn wie sicher man im Ernstfall hilft, lässt sich am besten in praktischen Übungen lernen.
Was muss der Betrieb nach einem Arbeitsunfall tun?
Trotz sorgfältiger, professioneller Spannungsprüfung sind Stromunfälle und andere Arbeitsunfälle nicht grundsätzlich vermeidbar. Im Unternehmen sollte man daher wissen, wie man im Fall der Fälle vorgeht und welche Maßnahmen nach dem Unfall zu ergreifen sind.
Hat sich ein Arbeitsunfall ereignet, wird zuerst – vor allem, wenn es um Stromunfälle geht – der Rettungsdienst alarmiert. Durch den Anruf in der Leitstelle und der Angabe aller wichtigen Fakten werden die nötigen Schritte in die Wege geleitet. Eine Dokumentation im Verbandbuch und die Meldung bei der betrieblichen Unfallversicherung sollten nahtlos erfolgen.
Die Einschaltung eines Betriebsarztes, wenn vorhanden, oder eines Durchgangsarztes ist ebenfalls nötig. Nach dem Ergreifen aller Erste-Hilfe-Maßnahmen ist es wichtig, den Unfallhergang zu prüfen und in Erfahrung zu bringen, wie er hätte vermieden werden können. Handelt es sich um einen Defekt oder ist es durch die Unvorsichtigkeit eines Mitarbeiters zum Arbeitsunfall gekommen?
Die Ursachenabstellung steht als Folge des Unfalls im Fokus und sollte höchste Priorität erhalten.
Fazit
Stromunfälle mit Hochspannung gehören zu den gefährlichsten Arbeitsunfällen – vor allem in Elektrofirmen. Der tägliche Kontakt mit Spannung und die Arbeit am „geöffneten“ Stromnetz bringen verschiedene Risiken für Elektriker mit sich. Umso wichtiger ist es, im Notfall die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und zu wissen, wie man vor Ort helfen kann und wo sich die Erste-Hilfe-Station in der Firma befindet.