Wer haftet im Schadensfall, wenn Sie als Laie Ihre Elektroinstallation selber machen?
Hinweis: Die Elektroinstallation und die dazugehörige Geräteprüfung sollten nur von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden, die auch eine Eintragung im Installationsverzeichnis haben.
Viele Bauherren oder Renovierer möchten viel Geld sparen und gewisse Tätigkeiten selber erledigen. Beim Fliesen oder Boden verlegen mag dies sicherlich unproblematischer sein wie bei der Elektroinstallation. Hier wird oft durch befreundete Bekannte selbst Hand angelegt. Dies kann jedoch bei einem Verstoß gegen die VDE-Vorschriften im Schadenfall böse enden. Mal davon abgesehen, dass das Arbeiten an elektrischen Anlagen durch Laien ohnehin gefährlich ist und im schlimmsten Fall tödlich ausgehen kann.
Wer also das Risiko eingeht, wandert auf schmalen Grat. Es spricht sicher nichts dagegen, wenn man auf Anweisung selbst die Schlitze klopft, Unterputzdosen setzt und Leitungen einzieht, jedoch sollen Klemmarbeiten, Inbetriebnahme und Prüfung von ausgebildeten Fachleuten übernommen werden. Dies ist laut VDE 0701-0702 festgeschrieben.
Ein Privatmann mit Qualifikation, der nicht prüfungsberechtigt ist, arbeitet zwar als Fachmann, jedoch im Schadenfall kann dieser in die Haftung genommen werden. Ein Haftungsfall liegt dann vor, wenn zwischen dem fahrlässigen Handeln (etwa bei unsachgemäßer Installation und fehlerhafter Prüfung) und der Verletzung oder Sachbeschädigung ein rückschlüssiger Zusammenhang besteht. Darum ist es auch schwer einen Elektroinstallateur zu finden, der eine neu installierte Anlage abnimmt, die er nicht selbst installiert hat.
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