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Elektroinstallation selber machen – wer haftet im Schadensfall?

22. November 2014 by Dein Elektriker

Konnten wir helfen? post

Wer haftet im Schadensfall, wenn Sie als Laie Ihre Elektroinstallation selber machen?

 

Hinweis: Die Elektroinstallation und die dazugehörige Geräteprüfung sollten nur von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden, die auch eine Eintragung im Installationsverzeichnis haben.

Viele Bauherren oder Renovierer möchten viel Geld sparen und gewisse Tätigkeiten selbst erledigen. Beim Fliesen oder Boden verlegen mag dies sicherlich unproblematischer sein wie bei der Elektroinstallation. Hier wird oft durch befreundete Bekannte selbst Hand angelegt. Dies kann jedoch bei einem Verstoß gegen die VDE-Vorschriften im Schadenfall böse enden. Mal davon abgesehen, dass das Arbeiten an elektrischen Anlagen durch Laien ohnehin gefährlich ist und im schlimmsten Fall tödlich ausgehen kann.

Wer also das Risiko eingeht, wandert auf schmalen Grat. Es spricht sicher nichts dagegen, wenn man auf Anweisung selbst die Schlitze klopft, Unterputzdosen setzt und Leitungen einzieht, jedoch sollen Klemmarbeiten, Inbetriebnahme und Prüfung von ausgebildeten Fachleuten übernommen werden. Dies ist laut VDE 0701-0702 festgeschrieben.

Ein Privatmann mit Qualifikation, der nicht prüfungsberechtigt ist, arbeitet zwar als Fachmann, jedoch im Schadenfall kann dieser in die Haftung genommen werden. Ein Haftungsfall liegt dann vor, wenn zwischen dem fahrlässigen Handeln (etwa bei unsachgemäßer Installation und fehlerhafter Prüfung) und der Verletzung oder Sachbeschädigung ein rückschlüssiger Zusammenhang besteht. Darum ist es auch schwer, einen Elektroinstallateur zu finden, der eine neu installierte Anlage abnimmt, die er nicht selbst installiert hat.


Sie möchten Informationen und Anleitungen zu Ihrem Projekt, was man selbst erledigen kann, dann werden sie wahrscheinlich hier fündig: Elektroinstallation selber machen


 

Fazit: Wenn man also beim Renovieren oder beim Neubau bei der Elektroinstallation Geld sparen will, sollte man sich im Voraus einen Fachbetrieb auswählen und besprechen, welche einfachen Tätigkeiten unter Aufsicht selbst, bzw. mit einer Fachkraft erledigt werden können. Dazu zählen etwa folgende Tätigkeiten:

  • Schlitze stemmen
  • Dosen bohren
  • Dosen einsetzen
  • Rohre und Kabel verlegen
  • Kabel mit einem Fachmann einziehen

wer haftet im Schadensfall

Hierbei lassen sich locker 30 Prozent der Gesamtkosten für die Elektroinstallation einsparen. Alle anderen Tätigkeiten unbedingt von der Fachfirma erledigen lassen. Somit hat man auch eine Abnahme. Sollte es später trotzdem mal zu einem Schadenfall durch die Elektroinstallation kommen, ist man garantiert abgesichert.

Wenn die Elektroinstallation abgenommen ist, reicht das jedoch nicht für die Ewigkeit. Die elektrische Anlage ist ständigen Belastungen ausgesetzt und es treten deshalb auch Abnutzungserscheinungen oder Fehler zu einem späteren Zeitpunkt auf. Hauseigentümer, Vermieter und Mieter können deshalb auch im Schadenfall in die Haftung genommen werden. Um dies zu verhindern, sollte man auch in privaten Wohnungen und Häusern, einen regelmäßigen E-Check durchführen lassen.

 

Was ist der E-CHECK?

Der E-CHECK ist die anerkannte, normgerechte Prüfung aller elektrischen Anlagen und Geräte im Haus. Beim E-CHECK wird geprüft, ob sich die Anlagen und Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen befinden. Ist dies der Fall, wird der einwandfreie Zustand durch die E-CHECK Prüfplakette bestätigt. Der Zustand der Anlagen und Geräte wird darüber hinaus in einem detaillierten Prüfprotokoll dokumentiert. Hier werden auch zu behebende Mängel aufgezeichnet.

 

Was bringt der E-CHECK im Schadensfall?

Die erste Frage im Schadensfall ist, ob Ihre Elektroanlage in Ordnung war. Mit dem E-CHECK werden gefährliche Mängel erkannt. Sind diese Mängel behoben, sind Sie optimal geschützt gegen Stromschlag, Überlastung, Überspannung sowie gegen andere unangenehme Überraschungen. Sollte es dennoch zum Schadensfall kommen, können Sie Ihrer Versicherung den korrekten Zustand der Anlage belegen.


Wie oft muss ich den E-CHECK machen lassen?

Das hängt ganz davon ab, ob es sich um ortsfeste oder ortsveränderliche Geräte handelt. Im privaten Bereich sollten ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre einer E-CHECK Prüfung unterzogen werden. Ortsveränderliche Geräte im Regelfall jedes Jahr. Ferner gibt es aber noch eine Reihe von speziellen Regelungen für besonders beanspruchte Geräte, vor allem im gewerblichen Bereich.

Am besten, Sie fragen uns. Über die für Ihre Anforderungen geltenden Prüffristen informieren wir Sie gern.

Kümmert sich der E-CHECK um die Informations- und Kommunikationstechnik?

Selbstverständlich! Wir prüfen nicht nur die Elektroinstallation, sondern die gesamte Kommunikationstechnik und alle elektrischen Geräte im Büro auf ihren einwandfreien Zustand: vom PC bis zum Monitor, vom Telefax bis zur Türöffneranlage.

Wie lange dauert der E-CHECK?

Der Zeitaufwand für den E-CHECK richtet sich nach der Größe bzw. der Anzahl der zu prüfenden Geräte. Daher kann die Dauer des E-CHECK zwischen wenigen Stunden und einigen Tagen variieren.

Quelle: http://www.e-check.de (Offizielle Informationsseite der Elektroinnung)

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