Elektroprüfung nach BGV A3
Was wird gemacht?
Kaum ein Mensch kommt gegenwärtig noch ohne irgendein elektrisch betriebenes Gerät aus.
Doch es ist nicht nur der Lichtschalter, der Fernseher oder die Unterhaltungselektronik, die uns brummend und blinkend im Alltag begegnen – gerade auch in der Arbeitswelt kann fast keine Firma mehr auf elektrisch betriebene Arbeitsmittel oder Werkzeuge verzichten! Damit hier beim Umgang mit PC, Drucker, Scanner, Fax, Bohrmaschine, Presslufthammer, Kaffeevollautomat oder Wasserkocher die Sicherheit für alle Mitarbeiter gewährleistet ist, muss der Arbeitgeber die regelmäßige Elektroprüfung nach BGV A3 durchführen lassen.
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der technischen Regeln für Betriebssicherheit „Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftiger Anlagen“ (TRBS) und der Unfallverhütungsvorschrift für „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) sind alle Anlagen und Betriebsmittel der Firma von einer ausgebildeten Elektrofachkraft auf Ihre Funktion und Sicherheit hin zu überprüfen. Bei der Elektroprüfung nach BGV A3 werden alle sogenannten ortsveränderlichen Arbeitsmittel unter die Lupe genommen.
In welchen Abständen und in welchem Umfang verschiedene ortsveränderliche Geräte des Unternehmens nach BGV A3 geprüft werden müssen, hat der Arbeitgeber bereits vorab im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Was sind ortsveränderliche Arbeitsmittel?
Jeder Betrieb hat ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Arbeitsmittel, die sich in ihrer Eigenschaft der Beweglichkeit unterscheiden. Elektrische Geräte, die einen Stecker besitzen und daher leicht von einem Ort zum anderen transportiert werden und dort in gleicher Art und Weise wieder eingesetzt werden können, bezeichnet man als ortsveränderliche Arbeitsmittel. Ortsfeste Arbeitsmittel haben nur einen festen Standort und können nicht ohne weitere Baumaßnahmen bewegt werden.
Was sagt die Schutzklasse über ein elektrisch betriebenes Gerät aus?
Die Schutzklasse eines elektrischen Arbeitsmittels ist schon vor der eigentlichen Elektroprüfung ein wichtiger Sicherheitshinweis für den Prüfer und ein Anhaltspunkt zum Prüfungsablauf. Sie gibt Auskunft über die vorhandene Schutzisolation durch den Hersteller.
Je nachdem, wie ein elektrisches Gerät ab Werk schutzisoliert ist, muss die Elektrofachkraft während der Prüfung etwas anders vorgehen, um die richtigen Messwerte zu erhalten und sich selbst nicht zu gefährden.
Jede Schutzklasse hat ein eigenes Symbol, das meistens auf dem Gehäuse des Arbeitsmittels (z.B. auf der Bohrmaschine) aufgedruckt oder eingeprägt ist. Doch auch der Netzstecker gibt Aufschluss über die entsprechende Schutzklasse.
Schutzklasse I – Netzstecker mit 3 Kontakten
Geräte der Schutzklasse I haben 3 Kontakte. Während 2 von ihnen der normalen Stromzufuhr dienen, ist der 3. Kontakt der sogenannte Schutzleiter.
Die Funktion des Schutzleiters
Bei einem defekten Arbeitsmittel kann es passieren, dass die elektrische Spannung auf berührbare Teile (z.B. auf das Gehäuse) übergehen will. Der Schutzleiter stellt in diesem Fall einen Erdschluss her, durch den eine Sicherung oder ein FI-Schalter den Stromfluss unterbrechen kann. So wird der Anwender vor einem Stromschlag geschützt.
Schutzklasse II – Netzstecker mit 2 Kontakten
Geräte der Schutzklasse II haben nur 2 Kontakte und somit keinen eigenen Schutzleiter. Dennoch sind sie nicht weniger sicher. Eine doppelte bzw. verstärkte Schutzisolierung sorgt bei diesen Geräten dafür, dass die elektrische Spannung nicht auf berührbare Teile übergehen kann. Während der Elektroprüfung nach BGV A3 muss der Prüfer daher genau kontrollieren, ob die vorhandene Schutzisolierung in gutem Zustand ist und ihre Funktion noch voll ausführen kann.
Schutzklasse III – elektrische Geräte mit Schutzkleinspannung
Geräte der Schutzklasse III sind beispielsweise Klingeln, elektrisch betriebene Spielzeuge oder bestimmte Leuchten. Sie dürfen nur mit einer Schutzkleinspannung von max. 120 V Gleichspannung bzw. 50 V Wechselspannung betrieben werden. Da sie ebenfalls keinen eigenen Schutzleiter besitzen, ist durch die Begrenzung der Spannung sowie durch eine verstärkte Schutzisolierung dafür gesorgt, dass kein elektrischer Strom auf berührbare Teile übergehen kann. Elektrische Geräte der Schutzklasse III müssen außerdem einen Sicherheitstransformator besitzen.
Die Funktion des Sicherheitstransformators
Ein Sicherheitstransformator erhöht oder verringert die Wechselspannungen eines elektrischen Gerätes bei gleicher Frequenz. Er muss dabei dafür sorgen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Verbindung zwischen der Eingangsseite des Transformators und der Ausgangsseite des Transformators besteht.
Wie geht der Prüfer bei Elektroprüfungen nach BGV A3 vor?
Die Elektroprüfung nach BGV A3 sollte immer nach dem gleichen Schema durch eine ausgebildete Elektrofachkraft durchgeführt werden. Nachdem die Schutzklasse des elektrischen Gerätes festgestellt wurde, sind folgende Schritte abzuarbeiten:
- Sichtprüfung
- Messen
- Funktionsprobe
- Ergebnisse auswerten
- Ergebnisse dokumentieren
Die Sichtprüfung ist der umfangreichste Teil der Elektroprüfung nach BGV A3 und wird daher oft mithilfe einer Checkliste durchgeführt. Während der Sichtprüfung ist festzustellen, ob das Gerät sowie seine Anschlüsse und Kabel in gutem Zustand und voll funktionsfähig sind, ohne dass ein Sicherheitsrisiko bei der Verwendung besteht.
Die vorab festgestellten Schutzklassen spielen erneut eine Rolle, wenn die ersten Messungen mit einem Erdungsmessgerät durchgeführt werden. Je nach festgestellter Schutzklasse muss die elektrische Spannung des Prüflings bestimmte Grenzwerte einhalten.
Die anschließende Funktionsprobe ist der letzte Schritt der eigentlichen Prüfung. Der Prüfer muss nicht nur testen, ob das Gerät noch anspringt und funktionstüchtig ist. Er achtet auch auf eventuelle Geräusche, Gerüche, Rauch, wackelnde Teile oder andere Ungewöhnlichkeiten während des Betriebes.
Die Auswertung und die Dokumentation bilden den Abschluss der Elektroprüfung nach BGV A3. Hierbei müssen die Ergebnisse innerhalb eines Prüfberichtes schriftlich festgehalten werden. Zu guter Letzt wird das geprüfte Gerät bzw. der Prüfbericht mit einer Prüfplakette nach BGV/UVV versehen. Je nach vorab ermittelter Prüffrist wird eine Jahresprüfplakette oder eine Mehrjahresprüfplakette angebracht. Die Prüfplakette ist der Beweis der bestandenen Elektroprüfung und erinnert den Unternehmer an den nächsten Prüftermin.
Eine genaue Ablaufbeschreibung der Elektroprüfung nach BGV A3 finden Sie auch in der Publikation des DGUV Handlungshilfe – Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.