Elektriker finden in Ihrer Umgebung
Was das Gesetz zu Hobby-Elektrikern sagt
Zahlreiche Videos auf YouTube und bekannte Fernsehsendungen zeugen vom Do-it-Yourself-Trend, der Menschen dazu ermutigt, Handwerksarbeiten selbst vorzunehmen. Schränke selber bauen, einen Gartenteich anlegen, Kleider nähen – mit der richtigen Anleitung alles kein Problem.
Der ausgebildete Profi könnte es sicherlich besser, doch zum einen sind die teurer als selbst gemacht, zum anderen geht es ja gerade um das eigene Tun, um die eigene Schaffenskraft. In der Regel ist das kein Problem, doch insbesondere bei elektrischen Arbeiten ist aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials nicht nur große Vorsicht geboten, der Gesetzgeber schiebt einigen Arbeiten einen Riegel vor.
Zudem zahlen Versicherungen bei Unfällen und Schäden unter Umständen nicht.
Elektriker – ein ”gefahrengeneigter Beruf”
Das deutsche Recht kennt den Begriff des gefahrengeneigten Handwerks. Das sind die Handwerke, deren fachlich falsche Ausübung eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben darstellen kann. Darunter fallen neben Berufen im Elektrogewerbe auch beispielsweise diejenigen, die dem Baugewerbe oder der Gesundheitspflege angehören.
Die Begründung, warum Arbeiten an der Elektrik darunter fallen, ist offensichtlich. Hohe Ströme, speziell die, die aus einer Wechselspannung resultieren, sind mitunter lebensgefährlich. Deshalb sind einige Handgriffe verboten, von denen einige sagen dürften, dass das doch etwas übertrieben sei.
Die Niederspannungsanschlussverordnung
Dieses lange Wort aus dem Verwaltungsrecht sagt aus, dass Heimwerker, die keine spezielle Ausbildung genossen haben, Installationsarbeiten an der Elektrik nicht ausführen dürfen. Das bedeutet im Klartext, dass auch ”einfache” Handgriffe wie das Entfernen einer Steckdose oder die Installation einer Lampe rechtlich nicht erlaubt sind.
Sicherlich dürfte jetzt der ein oder andere Heimwerker mit dem Kopf schütteln, doch die Argumente sind einleuchtend, schließlich können kleine Fehler große Konsequenzen nach sich ziehen. Die Aussicht auf Stromschläge und Kabelbrände sollte dazu aufrufen, dass auch passionierte Heimwerker einen ausgebildeten Elektriker in der Nähe finden und diesen die Aufgaben überlassen, zumal Versicherungen bei Schäden sich auf die Niederspannungsverordnung berufen und Zahlungen verweigern.
Diese Arbeiten sind erlaubt
Grundsätzlich erlaubt sind der Austausch von Leuchtmitteln und das Wiedereinschalten des Leitungs- und FI-Schutzschalters am Sicherungskasten. Viel mehr ist für einen Laien nicht möglich, solange keine Aufsichtsperson mit entsprechender Zulassung vor Ort ist. Unter Aufsicht dagegen ist deutlich mehr drin und Heimwerker dürfen dem Fachmann zuarbeiten. Zu den erlaubten Zuarbeiten zählen das Verlegen von Leitungen und Leerrohren inklusive des Einziehens der Kabel, die Herstellung von Wandschlitzen oder das Anbringen von Unterputzdosen.
Welche Konsequenzen drohen?
Für die Installation einer Lampe selbst dürfte wohl noch kein Heimwerker belangt worden sein. Doch im Schadensfall, etwa durch das Verlegen eines Kabels mit zu kleinem Querschnitt (Kabelquerschnitt berechnen) und einem daraus resultierenden Kabelbrand, erlischt in aller Regel der Versicherungsschutz. Die finanziellen Folgen können verheerend sein, ganz zu schweigen von der Gefahr für das eigene und das Leben anderer Personen.
Bauliche Veränderungen melden
Bei größeren Arbeiten an der Elektrik sind Mieter dazu verpflichtet, diese dem Vermieter zu melden. Bei der Verlegung eines neuen Kabels unter den Putz brauchen Heimwerker die Zustimmung, ansonsten riskieren Heimwerker die fristlose Kündigung. Das Konzept von Do-it-Yourself ist zwar eine schöne Sache, doch insbesondere im Bereich der Elektrik findet es schnell Grenzen, selbst wenn sich der ein oder andere Heimwerker wohl weiterhin nicht davon abhalten lässt, eine Steckdose selbst abzubauen.