Zweck des Potenzialausgleichs – Erdung
Was ist eigentlich der Potenzialausgleich?
Als Potenzialausgleich bezeichnet man eine elektrisch gut leitfähige Verbindung, die unterschiedliche elektrische Potenziale minimieren soll.
Aus dem Unterschied der Potenziale zwischen leitfähigen Körpern (z.B. Gehäuse elektrischer Betriebsmittel, Wasser und Heizungsrohren, Antennenanlagen, Fundamenterder) ergibt sich eine elektrische Spannung, die durch einen Potenzialausgleich verhindert oder zumindest stark reduziert werden soll (Begriff Erdung).
Entsprechend kann ein Erdungswiderstand minimiert werden.
Bei einem Erdschluss resultiert gemäß dem Ohm’schen Gesetz aus dem Erdungswiderstand und dem zugehörigen Ableitstrom eine verbleibende Spannung, die durch kurze Verbindungen mit großem Querschnitt auf ungefährliche Werte begrenzt werden muss. (Quelle Wikipedia)
Der Potenzialausgleich dient in erster Linie vor Schutz gegen elektrischen Schlag
Bei einem fehlenden Hauptpotentialausgleich können, im Falle eines Isolationsfehlers an elektrischen Leitungen, lebensgefährliche Potenzialunterschiede bzw. Spannungen zwischen leitfähigen Teilen und dem Schutzleiter entstehen.
Durch den Hauptpotentialausgleich und den zusätzlichen Potenzialausgleich wird dies verhindert. Die Verbindung der Haupterdungsleitung mit elektrisch leitenden Rohrsystemen und Konstruktionen ist im Zuge des Hauptpotentialausgleichs über die Potenzialausgleichsschiene herzustellen.
Die Hauptpotentialausgleichsschiene ist im Hausanschlussraum so nah wie möglich an der Haupterdungsleitung anzubringen.
Im TT-Netz ist eine Verbindung von der Hauptpotentialausgleichsschiene zum PE der Stromkreisverteilung herzustellen.
Im TN-Netz wird der Potenzialausgleichsleiter nicht zur Unterverteilung, sondern zum Hausanschlusskasten geführt und dort mit dem PEN-Leiter der Hauptleitung zusammengeschlossen. Der Potenzialausgleichsleiter ist ein Schutzleiter und muss wie dieser in seinem gesamten Verlauf grüngelb gekennzeichnet sein.
Der Hauptpotentialausgleich ist mit einer Potenzialausgleichsschiene herzustellen.
Zwischen folgenden Anlageteilen müssen elektrische Verbindungen mit Potenzialausgleichsleiter (mindestens 6 mm² grüngelb) hergestellt werden:
- Fundamenterder
- Hausanschlusskasten
- Hauptwasserleitung
- Hauptgasleitung
- Antennenanlage
- Fernmeldeanlage
- Rohrsysteme oder metallische Konstruktionen (Heizungsrohre, Abwasserrohre, Aufzüge)
Weiterer zusätzlicher örtlicher Potenzialausgleich
Ein örtlicher Potenzialausgleich ist ein Potenzialausgleich zwischen allen leitfähigen Teilen in einem Raum oder Bereich und dem Schutzleiter der in dem Raum oder Bereich geführten Leitungen für Niederspannung.
Vorgeschrieben in Räumen und Bereichen mit besonderer Gefährdung:
- Räume mit Badewanne oder Dusche
- Schwimmbäder und andere Becken, Sauna
- Landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen
- Medizinisch genutzte Räume
- Feuchträume
- feuergefährdete Bereiche
- explosionsgefährdete Bereiche
- Industriegebäude
Die Systeme müssen mit Potenzbarausgleichsleitern (grüngelb) verbunden werden.
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