Notbeleuchtung in Arbeitsstätten – Einsatz, Vorschriften und Funktion
Gewerbetreibende müssen sich in Bezug auf den Aspekt der Sicherheit mit zahlreichen Vorschriften auseinandersetzen.
Die Ausleuchtung von Arbeitsstätten spielt dabei eine wesentliche Rolle. Mit der sogenannten Notbeleuchtung müssen Unternehmer gewährleisten, dass Personen Räume und Gebäude in einem vorgeschriebenen Zeitraum gefahrlos verlassen können, um sich bei Gefahr rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
Gleiches gilt für öffentliche Einrichtungen. Notleuchten tragen beispielsweise maßgeblich dazu bei, dass Fluchtwege ausreichend ausgeleuchtet sind und rechtzeitig erkannt werden, um sie unfallfrei zu begehen. In gewerblichen und öffentlichen Gebäuden sind Not- und Sicherheitsleuchten unverzichtbar. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zum Thema.
Vorschriften und Einsatzorte
Generell wird eine Notbeleuchtung überall gefordert, wo mit Ansammlungen von Menschen gerechnet werden muss. Das ist nicht nur in Arbeitsstätten der Fall, sondern auch in zahlreichen öffentlichen Gebäuden. Während aus der Bauvorschrift sowie den Regelungen und Normen des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., kurz VDE, die Vorschriften zur Notbeleuchtung für öffentliche Einrichtungen hervorgehen, regelt die Arbeitsstättenrichtlinie dies für Arbeitsstätten. Schließlich bestehen dort hohe Risiken. Beispielsweise muss in Lagerhallen, Produktionsstätten und Co. stets mit einem Stromausfall gerechnet werden. Dieser kann das Unfallrisiko erheblich steigern und für zahlreiche brenzliche Situationen sorgen.
Unübersichtliche Gänge entwickeln sich ohne Licht schnell zum gefährlichen Labyrinth, woraus sich Arbeiter im Ernstfall nur schwer befreien können. Die Übersichtlichkeit wäre in Sekunden passé, wodurch die Zeitverzögerung bei Bränden und anderen Gefahren lebensgefährlich wird. Außerdem stellen bewegliche Maschinen ein Risiko dar, die bei einem Stromausfall möglicherweise nicht gefahrlos gestoppt werden können. Ein umfangreiches Spektrum an Notleuchten und Sicherheitsleuchten ist notwendig, um das Risiko zu senken.
Beispielsweise müssen an allen Fluchtwegen und Weges-Kreuzungen Sicherheitsleuchten, wie sie beispielsweise hier beim Onlineportal unter schilder-versand.com angeboten werden, angebracht sein, um die Ausleuchtung dieser Bereiche unabhängig vom Stromnetz zu garantieren. Diese besonderen Lampen werden mit Akku betrieben und sorgen auch beim Stromausfall für die Kennzeichnung von Rettungswegen. Ergänzend werden Rettungszeichenleuchten (Piktogramme) montiert, die das Orientieren zusätzlich erleichtern.
Da die spezielle Beleuchtung zur Sicherheit in fast allen Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte die einwandfreie und lückenlose Umsetzung der Vorschriften selbstverständlich sein. Besonders im Hinblick auf die möglichen Folgen einer unzureichenden Kennzeichnung von Fluchtwegen.
Besondere Aufmerksamkeit muss großräumigen Veranstaltungsräumen, Stadien und Großraumbüros gewidmet werden. Da hier mit einer besonders hohen Menschenmenge zu rechnen ist, müssen Evakuierungspläne erarbeitet werden und individuelle Lösungen zur Notbeleuchtung greifen. Hierbei sind nicht nur Rettungswege, Kreuzungen und Notausgänge zu kennzeichnen. Auch speziell konzipierte Rettungsräume müssen klar erkennbar sein. Sie dienen im Ernstfall als Schutzraum.
Denn gerade in großen Gebäuden kann es vorkommen, dass durch Brände und andere Katastrophen mehrere Personen innerhalb eingeschlossen sind. Derartige Räumlichkeiten können Leben retten. Grundsätzlich muss die Notbeleuchtung regelmäßig überprüft werden. Bei den Prüfungen werden die Leuchten gewartet, kontrolliert, Kontrollschaltungen durchgeführt sowie die Batterien ausgetauscht. Da es sich um eine Anlage zur Sicherheit handelt, sind die Intervalle für die Prüfungen streng geregelt.
Vorschriftsmäßige Grundlagen
Zum ersten Mal konnten Elektrofachbetriebe 1981 auf ein umfassendes Werk zur Notbeleuchtung zurückgreifen. Damals wurde das Arbeitsstättenverordnung ASR 7/4 Sicherheitsbeleuchtung verabschiedet. Viele Bestandteile dieser ursprünglichen Fassung zur Notbeleuchtung gelten bis heute. Hauptsächlich um sich an die Fortschritte der Technik bei Leuchtmitteln anzupassen, wurde die Arbeitsstättenverordnung von 1981 im Jahr 2010 umfassend ergänzt und novelliert.
Das daraus resultierende Gesetzeswerk orientiert sich an der Arbeitsstättenverordnung von 08/04 und der Aktualisierung 07/10. Neben Fluchtwegkennzeichnungen und Feuerwehrlaufkarten enthält das Werk unter anderem Bestandteile der Notbeleuchtung und Notabsicherung im Brandfall. Seither regelt die Euronorm EN 50172, DIN VDE 0108-100 die Definierung von Sicherheitsbeleuchtungen aus elektrotechnischer Sicht.
Funktionsweise von Sicherheitsbeleuchtung
Sicherheitsleuchten und Rettungszeichenleuchten können auf verschiedene Art betrieben werden. Entweder über einen Akku, einen Generator oder ein zentrales Notstromgerät, das von einer Batterie gestützt wird. Unterschieden wird zwischen Einzel- und Zentralbatterie System. Doch egal welches System zum Einsatz kommt, das Prinzip ist immer das Gleiche: Sobald das Stromnetz ausfällt, sorgt eine Ersatzstromquelle für das notwendige Beleuchtungsniveau der Sicherheitsbeleuchtung.
Je nach erforderlichem Umfang der Notbeleuchtungsanlage wird die Art des Systems ausgewählt. Werden bei kleineren Anlagen weniger Leuchten benötigt, kommen in der Regel Einzelbatteriesysteme zum Einsatz. Also Leuchten mit Akku. Zentralbatteriesysteme sind dagegen bei großen Anlagen sinnvoller. Dank des zentral platzierten Sicherheitslichtgerätes und der Batterie kann das gesamte System einfacher und schneller gewartet werden.
Theorie und Praxis
Zwar ist es sinnvoll als Verantwortlicher für Brandschutz und Sicherheit die Gesetz- und Normenwerke selbstständig zu lesen, um bestens informiert zu sein. Jedoch sind ausschließlich ausgebildete Experten in der Lage, die Zuverlässigkeit, Zweckmäßigkeit und Funktion von Sicherheitsbeleuchtungen korrekt zu beurteilen. Kompetente Ratgeber für Betreiber von Versammlungs- und Arbeitsstätten sind Baubehörden und Ingenieurkammern.
Sie informieren umfassend über das Thema. Besonders effizient ist jedoch der Weg zum Planungsbüro oder zu Elektroinstallationsbetrieben. Letztere beschäftigen sich fast täglich mit dem Aufgabengebiet der Notbeleuchtung und kennen alle aktuellen Gesetze und Vorschriften. Sie sind der ideale Partner, wenn es darum geht, elektrotechnische Anlagen zur Sicherheitsbeleuchtung zu planen, installieren und warten.