Wie viele Stromkreise sollten in Wohngebäuden vorgesehen werden?
Die Mindestausstattung, das heißt die mindestens erforderliche Anzahl von Stromkreisen (Beleuchtung und Steckdosen) in Wohngebäuden ist in erster Linie von der Wohnungsgröße abhängig.
Mindestausstattung der Steckdosen und Beleuchtungsstromkreise für Wohnungen in Abhängigkeit der Wohnungsgröße:
- bis 50 m²: 3 Stromkreise
- von 50 bis 75 m²: 4 Stromkreise
- von 75 bis 100 m²: 5 Stromkreise
Zusätzlich sollte noch für folgende Geräte bzw. Bereiche ein eigener Stromkreise vorgesehen werden:
- Gefriergerät
- Warmwassergerät
- Waschmaschine
- Trockner
- Herd
- Mikrowelle
- mindestens 2 extra Stromkreise für die Arbeitssteckdosen in der Küche
- Geschirrspülmaschine
- Heizung
- Außenbereich
- Dachboden
- Kellerräume
- Sauna
- Hobbyraum
- Steckdosen für Antennenanlage
- Steckdosen für Router, Kommunikationsanlagen, Switch, Sprechanlage usw.
- Steuerung/Regelung Heizung (Thermostate, elektrische Ventile)
Anforderungen an die Stromkreisverteiler
Leitungsschutzschalter, die als Überstrom-Schutzeinrichtung eingesetzt werden, müssen einen Bemessungs-Ausschaltvermögen von 6 kA haben und der Strombegrenzungsklasse 3 entsprechen.
Die angeschlossenen Stromkreise im Unterverteiler sind so aufzuteilen, dass eine möglichst gleiche Lastverteilung auf alle drei Phasen (Außenleiter) gewährleistet ist.
Im Fehlerfall oder bei manueller Abschaltung bestimmter Bereiche, sollte immer ein möglichst kleiner Teil der Anlage außer Betrieb gesetzt sein.
Also nicht einen Leitungsschutzschalter für einen ganzen Stock verwenden, sondern zum Beispiel jeden Raum mit einer extra Zuleitung und separatem Leitungsschutzschalter absichern. Natürlich abgesehen von Räumen und Anschlüssen, die eine eigene Absicherung erfordern (siehe oben).
Die Stromkreisverteiler sind immer so anzuordnen, dass sie immer und jederzeit gut zugänglich sind und nicht verbaut oder zugestellt sind (zum Beispiel hinter einer Garderobe oder hinter einem Kleiderschrank).
Die Dimensionierung der Stromkreisverteiler sollte unter Beachtung des Ausstattungsumfangs der Wohnung entsprechend gewählt werden. Als Zuleitung vom Zählerschrank zu den Stromkreisverteilern, muss unter Beachtung der Selektivität zu den vor- und nachgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtungen, für eine Belastung von mindestens 63A ausgelegt werden.
Daraus resultiert bei der Verlegung Aufputz, Unterputz oder in Decken oder Wänden ein Mindestquerschnitt von 10 mm² CU. pro Ader.
Absicherung der Stromkreise durch Leitungsschutzschalter und FI-Schutzschalter
Als Überstrom-Schutzeinrichtung sollten nur Leitungsschutzschalter*
Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schutzschalter) sind für Räumen mit Dusche oder Badewanne in Neubauten gefordert. Außerdem müssen seit 2009 alle Steckdosenstromkreise, mit Bemessungsstrom bis 20A in Neubauten ebenfalls mit FI-Schutzschalter (Bemessungsdifferenzstrom von 30mA) abgesichert werden.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfiehlt sich, alle Stromkreise mit FI-Schutzschalter auszustatten. Es sollte jedoch nicht nur ein Einziger für die ganze Wohnung, sondern mindestens zwei FI-Schutzschalter*
Für Heizungsanlagen und Gefriertruhen empfiehlt sich separate Stromkreise vorzusehen und diese mit einem FI/LS-Kombinationsschalter*